Pastoralrat
Bei der Wahl zu den kirchlichen Gremien am 12./13. November 2022 wurde für unsere Pfarrgemeinde ein Pastoralrat gewählt.
Bei diesem Gremium handelt es sich zunächst um den verbindlich zu bildenden Kirchenvorstand; entsprechend gelten die gesetzlichen Grundlagen (KVVG) zur Wahl dieses Gremiums.
Per bischöflichem Dekret werden dem Kirchenvorstand jedoch zusätzlich die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen und in Folge die Bezeichnung Pastoralrat verliehen.
Somit ist dieser jetzt - über die Aufgaben des Kirchenvorstandes (zuständig für Fragen rund um Finanzen, Gebäude und Personal) hinaus – auch das für die pastoralen Belange zuständige Organ der Pfarrgemeinde. (siehe: www.bistum-hildesheim.de/bistum/organisation/gemeindegremien/)
© Hl. Familie Grohn